Sparen – koste es was es wolle
Selbstverständlich ist es gut und richtig öffentliche Mittel sparsam einzusetzen. Dabei sollte aber auch die Effizienz beachtet werden. Manche Ausgaben haben einen investitionsähnlichen Charakter, weil sie Ausgaben an anderer Stelle vermeiden.
Verschiedenen Medien ist zu entnehmen, dass im Entwurf des Bundeshaushalts 2023 für bestimmte Maßnahmen nur noch wenige Millionen Euro vorgesehen sind.
Wir reden hier über Menschen, denen auf dem Weg in ein reguläres Arbeitsverhältnis geholfen wird. Wir reden aber auch über Menschen, die ihre Arbeitslosigkeit nutzen, um in gesellschaftlich wertvollen Diensten etwas für die Gesellschaft zu tun.
Wenn hier einige Förderungen erheblich reduziert oder fast ganz eingestellt werden, dann wird selbstverständlich gespart – aber um welchen Preis?
Chancen werden gespart
Auch wenn es gerne mehr sein könnten, mancher Langzeitarbeitslose ist durch eine Maßnahme schon in ein reguläres Arbeitsverhältnis gekommen und damit vom Leistungsempfänger zum Steuer- und Beitragszahler geworden.
Leistungen werden gespart
Nach § 16d SGB II können AGH Stellen nur für Tätigkeiten geschaffen werden, die im öffentlichen Interesse liegen und zusätzlich erbracht werden. Kann es wirklich richtig sein, dass das öffentliche Interesse an einer schwarzen Null schwerer wiegt als das öffentliche Interesse an der Arbeit von Menschen, die sich nach Kräften einbringen?
Gesundheit wird gespart
Arbeitslosigkeit macht krank! Nicht gebraucht zu werden, keine Anerkennung zu haben und finanziell nicht für sich selbst sorgen zu können führt sehr leicht in Depressionen. Über die dafür entstehenden Kosten geben die Krankenkassen sicher gerne Auskunft.